VEFK
Die DIN VDE 1000-10 schreibt die Einrichtung der Funktion einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) vor, falls der Unternehmer die leitende Verantwortung für seinen elektrotechnischen Betrieb oder einen Betriebsteil nicht selbst übernehmen möchte oder kann. Zusätzlich fordert die DIN VDE 0105-100 die Funktion des Anlagenbetreibers für Elektrotechnik. Die VEFK ist dann für die fachliche Leitung des elektrotechnischen Betriebsteils zuständig. Dies bedeutet, dass die VEFK bzw. der Anlagenbetreiber für Elektrotechnik und der Unternehmer ein Team sind, das gemeinsam und zuverlässig arbeitet. In Bezug auf die Ausführung ihrer Aufgaben muss die VEFK weisungsfrei agieren.
In großen Unternehmen oder Konzernen mit weitreichender regionaler Ausdehnung oder stark unterschiedlichen Aufgabenbereichen ist es erforderlich, eigene Hierarchien mit mehreren verantwortlichen Elektrofachkräften zu etablieren.
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Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen beim Arbeitgeber, der für eine angemessene Organisationsstruktur sorgen muss. Im Elektrotechnikbereich ist eine qualifizierte Fachkraft notwendig, die in der Lage ist, elektrische Gefahren, die im Betrieb auftreten können, umfassend einzuschätzen.
In diesem Bereich sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft eingesetzt werden, die die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder eines Teilbereichs innehat.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter im Unternehmen verantwortlich und muss dafür sorgen, dass eine angemessene Organisationsstruktur vorhanden ist. Im Bereich der Elektrotechnik ist eine qualifizierte Fachkraft erforderlich, die in der Lage ist, elektrische Gefahren, die im Betrieb entstehen können, umfassend zu bewerten.
In der Elektrotechnik sollte dies eine verantwortliche Elektrofachkraft sein, die die fachliche Führung eines elektrotechnischen Unternehmens oder Teilbereichs übernimmt.
Laut DIN VDE 1000-10 müssen verantwortliche Elektrofachkräfte folgende elektrotechnische Qualifikationen besitzen: Meister, Techniker oder Ingenieur mit Berufserfahrung und den erforderlichen Qualifikationen.
Wann ist eine VEFK erforderlich?
Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der DIN VDE 1000-10 fallen und folgende Arbeitsbereiche durch ihre Mitarbeiter abdecken – Planung, Errichtung, Betrieb, Prüfung oder Instandhaltung von elektrotechnischen Anlagen oder Betriebsmitteln – müssen eine verantwortliche Elektrofachkraft einsetzen!
Anforderungen an Unternehmen mit elektrotechnischem Personal
Der Arbeitgeber (Betreiber) ist dazu verpflichtet, für sein Personal Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Diese Verpflichtung ist unter anderem im Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften verankert. Um diese Aufgabe im Bereich der Elektrotechnik erfolgreich zu bewältigen, sind präzises und umfassendes Fachwissen, Erfahrung sowie Kenntnisse über den Stand der Technik und aktuelle Vorschriften erforderlich.
Definition der Elektrofachkraft
Der Begriff "Elektrofachkraft" bezeichnet eine Person, die im gewerblichen Bereich elektrotechnische Arbeiten durchführen und überwachen darf. Eine Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 3) ist jemand, der aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis einschlägiger Bestimmungen die ihm übertragenen Aufgaben beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Eine VEFK verfügt über das erforderliche Wissen, Führungsqualitäten, die fachliche und aufsichtliche Verantwortung sowie mehrjährige Erfahrung in den Bereichen Planung, Errichtung, Instandhaltung und Prüfung von elektrischen Anlagen. Zudem ist eine Ausbildung als Meister, Techniker, Ingenieur, Bachelor oder Master notwendig.
Aufgaben der VEFK
- Fach- und Aufsichtsverantwortung
- Organisation des elektrotechnischen Betriebes
- Festlegen von Arbeitsverfahren
- Koordination und Überwachung von Elektroarbeiten
- Organisation der Qualifizierung des Personals
- Kontrolle der Ausführung/ Tätigkeit von Fremdfirmen
- Erstellung und Pflege von Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Dienstanweisungen, Befähigungsnachweise u.v.m.
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Unterweisung neuer Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, Geschäftsleitung und BR
- Beachtung des technischen Regelwerkes
- Kontrolle PSA, Werkzeuge und Messgeräte
- Regelmäßige Betriebsrundgänge inkl. Dokumentation von Mängeln
- Regelmäßige Berichte an die Geschäftsleitung
- Regelmäßige Bekanntgabe von Normenänderungen
- Etc.